>>10582117Retard.
Mit 14 hast du die teilbehafte sexuelle Mündigkeit, bei 16 gibt es eine weitere Abstufung und mit 18 hast du die volle.
Das sogenannte "Schutzalter" ist wesentlich komplexer in Deutschland als einfach nur ein age of consent
Als Faustregel kann man sich aber merken: Unter 18, dann nicht mehr als 2 Jahre älter sein der Partner. Aber wo kein Kläger, kein Richter. Es muss eine Beschwerde vorliegen. (Oder eine Abhängigkeit vorliegen [Erziehungsperson])
Unter 14: wenn du nicht auch selbst unter 14 bist:
Kritisch. Immer strafbar.