>>478820@all germanfags:
Das Problem ist der Klapp/Springmechanismus. Das ist generell verboten - bei begründetem Interesse (!immer in Wald/Wiesen/Feldern/Camping/Hiking!) darf man jederzeit auch ein Messer mit mehr als 12 cm Klingenlänge führen. Beschlagnahmte Messer kann man zurückfordern, gibt ein Schreiben bei der Pozilei dafür.
Als Pfadfinder/Schützenvereinsler etc darf man auch dank Traditionsparagraphen immer sein Messer führen. Bin in Pfadi-Kluft schon mit 16cm Takelmessern rumgelaufen und die Polizei hat mich nur gebeten, am Bahnhof das ding in den Rucksack zu stecken.
Verboten sind verbotene Gegenstände (Spring/Butterflymesser, Messer über 30cm Länge -> Hieb/Stichwaffen) und das FÜHREN in der Öffentlichkeit. Im Rucksack, kein problem. Nur wenn man damit am Gürtel rumläuft darf man sich nicht über Grün/Weiß wundern...
To all foreignfags: Just keep it in your backpack and nothing happens to you. It is legal to have a big knife for camping/hiking - just not to carry it open and ready to use.
Forbidden are only Butterfly and one-hand lockable folding knifes.